Den Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben Familien, in denen Kinder unter zwölf Jahren leben. Fällt eine Person, die den Haushalt führt, aufgrund einer Krankheit aus, kann eine Familienpflegerin einspringen.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Familienhilfe, wenn die Mutter beispielsweise im Krankenhaus behandelt wird, eine Rehabilitionsmaßnahme hat oder in Kur ist.
In bestimmten Fällen haben auch Versicherte ohne Kinder Anspruch auf Haushaltshilfe.